Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Sturm, aber auch durch Hagel, Feuer und Leitungswasser auf. Versichert ist immer das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Einbauküche, Sanitärinstallationen, Zentralheizung sowie fest verklebte Teppiche und Parkettböden. Auch für Folgeschäden sowie Aufräumarbeiten kommt der Versicherer auf. Tipp: In den Vertragsbedingungen Art und Umfang der abgesicherten Aufräumarbeiten, z. B. das Beseitigen von umgeknickten Bäumen, und die Kostenerstattung für die Wiederherstellung der Gartenanlage prüfen.